Flug stornieren: Geld & Steuern zurück – so geht’s

Kurzantwort: Wenn du deinen Flug stornierst oder nicht antrittst, bekommst du in fast allen Fällen die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurück, also Flughafen-, Luftsicherheits- und Passagierentgelte. Den vollen Ticketpreis erstattet die Airline nur bei stornierbaren Tarifen oder wenn sie selbst den Flug streicht. Du musst die Erstattung aktiv beantragen, oft geht es um mehrere hundert Euro.

Was du zurückbekommst

SituationErstattung
Airline streicht den FlugVoller Ticketpreis oder Umbuchung (EU-Recht)
Du stornierst, flexibler TarifTicketpreis minus eventueller Stornogebühr laut Tarif
Du stornierst, „nicht erstattbarer“ TarifNur Steuern und Gebühren, nicht der Flugpreis
Du trittst den Flug einfach nicht an (No-Show)Nur Steuern und Gebühren

Personenbezogene Entgelte fallen nur an, wenn du tatsächlich fliegst. Bleibt der Sitz leer, hat die Airline diese Beträge nicht an Flughafen oder Behörden abgeführt und muss sie dir erstatten. Eine pauschale Bearbeitungsgebühr darf sie dafür nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 01.08.2023, X ZR 118/22) in der Regel nicht abziehen.

So forderst du dein Geld zurück

  1. Buchungsnummer und Ticketdaten bereitlegen.
  2. Bei der Airline schriftlich die Erstattung der Steuern und Gebühren verlangen, am besten per E-Mail oder über das Stornoformular.
  3. Frist setzen (zwei bis vier Wochen) und Eingang dokumentieren.
  4. Reagiert die Airline nicht, kannst du die Verbraucherzentrale oder einen Schlichtungsdienst einschalten.

Dein Anspruch verjährt erst nach drei Jahren. Du hast also Zeit, auch ältere Tickets noch zurückzufordern, etwa zum Jahresende für alle nicht genutzten Flüge des laufenden Jahres.

Stornokosten absichern

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten bei versicherten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall, Jobverlust oder Schwangerschaftskomplikationen. Sinnvoll ist sie vor allem bei teuren oder nicht erstattbaren Tarifen. Lies vor Abschluss genau, welche Gründe abgedeckt sind und ob ein Selbstbehalt anfällt.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei einem Billigtarif gar nichts zurück?

Doch. Auch bei einem „nicht erstattbaren“ Tarif stehen dir die Steuern und Gebühren zu. Nur der reine Flugpreisanteil verfällt. Frag aktiv nach, von allein zahlt kaum eine Airline.

Was gilt, wenn die Airline den Flug streicht?

Dann greift das EU-Fluggastrecht: Du hast Anspruch auf volle Rückerstattung des Ticketpreises oder eine kostenlose Umbuchung, je nach Umständen zusätzlich auf eine Ausgleichszahlung.

Lohnt sich Stornieren oder einfach nicht hinfliegen?

Bei nicht erstattbaren Tarifen ist das Ergebnis fast gleich, in beiden Fällen bekommst du nur Steuern und Gebühren. Eine frühe Stornierung kann aber Umbuchungsoptionen oder den Versicherungsschutz erleichtern.

Mehr zu deinem mitgebuchten Komfort und zur Reise findest du in unseren Ratgebern zum Sitzplatz und zum Gepäck.

Zuletzt fachlich geprüft: Juni 2026. Quelle: Verbraucherzentrale, Stiftung Warentest, BGH-Urteil X ZR 118/22.