Kurzantwort: Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt deine Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kannst, zum Beispiel wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines Unfalls, eines Todesfalls in der Familie, einer Schwangerschaft oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Die Erkrankung muss bei Abschluss und Buchung nicht absehbar gewesen sein, und du brauchst im Schadensfall ein ärztliches Attest mit bescheinigter Reiseunfähigkeit. Schließe die Versicherung möglichst direkt bei der Buchung ab, sonst greifen oft Fristen.
Die Kernfakten auf einen Blick
| Punkt | Das solltest du wissen |
|---|---|
| Wann sie zahlt | Bei einem versicherten Grund, der dich an der Reise hindert (z. B. unerwartete schwere Krankheit, Unfall, Tod naher Angehöriger, Schwangerschaft, unverschuldete Arbeitslosigkeit) |
| Nachweis | Ärztliches Attest mit Diagnose und bescheinigter Reiseunfähigkeit; eine normale Krankmeldung reicht nicht |
| Selbstbehalt | Tarif mit oder ohne Selbstbehalt; bei Selbstbehalt meist 20 % der Stornokosten |
| Abschlussfrist | In der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn; bei Last-Minute-Reisen meist bis wenige Werktage nach Buchung |
| Häufig nicht versichert | Bekannte Vorerkrankungen und chronische Leiden, sofern keine unerwartete Verschlimmerung vorliegt |
| Preisfaktoren | Reisepreis, Anzahl der Reisenden und Eintrittsalter |
Wann zahlt die Reiserücktrittversicherung wirklich?
Die Versicherung greift nur bei einem im Vertrag genannten Grund. Der Klassiker ist die unerwartete schwere Erkrankung: Sie muss erstmals nach Versicherungsabschluss auftreten und darf bei der Buchung nicht absehbar gewesen sein. Typische Beispiele sind ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Blinddarmentzündung oder ein Knochenbruch. Bekannte Vorerkrankungen und chronische Leiden sind dagegen meist ausgeschlossen, außer es kommt zu einer unerwarteten Verschlimmerung, die dich reiseunfähig macht.
Gute Tarife leisten zusätzlich in weiteren Fällen, etwa bei einem Todesfall oder schwerer Erkrankung naher Angehöriger, bei Schwangerschaft, bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes oder wenn ein erheblicher Sachschaden zu Hause eintritt. Prüfe vor dem Abschluss genau, welche Gründe dein Tarif abdeckt.
Schritt für Schritt: Im Schadensfall richtig vorgehen
- Storniere die Reise unverzüglich beim Reiseveranstalter oder Anbieter, sobald feststeht, dass du nicht reisen kannst. Je früher, desto geringer die Stornokosten.
- Geh sofort zum Arzt und lass dir ein Attest ausstellen, das die Diagnose und deine Reiseunfähigkeit bestätigt. Eine einfache Krankschreibung genügt nicht.
- Melde den Schaden umgehend bei deiner Versicherung und beachte die Meldefristen in den Bedingungen.
- Reiche alle Belege ein: Buchungsbestätigung, Stornorechnung mit ausgewiesenen Stornokosten und das ärztliche Attest.
- Rechne bei einem Tarif mit Selbstbehalt damit, dass du dich mit einem Anteil (meist 20 %) an den Stornokosten beteiligst.
Häufige Fragen
Mit oder ohne Selbstbehalt: Was lohnt sich?
Bei einem Tarif ohne Selbstbehalt bekommst du 100 % deiner Stornokosten erstattet, mit Selbstbehalt trägst du meist 20 % selbst. Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass der Preisunterschied zwischen beiden Varianten oft gering ist, sodass sich ein Tarif ohne Selbstbehalt häufig eher lohnt. Vergleiche im Einzelfall die konkreten Konditionen.
Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?
In der Regel kannst du die Reiserücktrittversicherung bis etwa 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Buchst du kurzfristig, ist ein Abschluss bei vielen Anbietern noch bis wenige Werktage nach der Buchung möglich. Am sichersten fährst du, wenn du die Versicherung direkt zusammen mit der Reise abschließt.
Zahlt die Versicherung bei jeder Krankheit?
Nein. Versichert ist eine unerwartete schwere Erkrankung, die zur Reiseunfähigkeit führt und bei Buchung nicht absehbar war. Bekannte chronische Erkrankungen sind meist nur dann gedeckt, wenn sie sich unerwartet verschlimmern. Entscheidend ist immer das ärztliche Attest, das die Reiseunfähigkeit bescheinigt.
Was kostet eine Reiserücktrittversicherung?
Die Prämie richtet sich vor allem nach dem Reisepreis, der Anzahl der Reisenden und dem Eintrittsalter. Eine pauschale Summe lässt sich daher nicht nennen. Sinnvoll ist ein Vergleich mehrerer Tarife, inklusive der Frage, ob du eine einzelne Reise oder mit einem Jahresvertrag mehrere Reisen absichern willst.
Weiterführende Infos und offizielle Quellen
Unabhängige Basisinformationen findest du bei Stiftung Warentest und bei den Verbraucherzentralen.
Wer den Schutz braucht, hängt oft von der Art der Buchung ab. Hilfreich sind dazu unsere Hinweise zum Reiseveranstalter sowie zu Gepäck und Sitzplatz.
Zuletzt fachlich geprüft: Juni 2026. Quellen: Stiftung Warentest (test.de), Verbraucherzentrale (vzhh.de, verbraucherzentrale-niedersachsen.de), ADAC.
