Kurzantwort: Bei Verspätung ab 3 Stunden am Ziel, Annullierung oder Überbuchung stehen dir nach der EU-Verordnung 261/2004 je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung zu, zusätzlich Betreuung (Essen, Getränke, ggf. Hotel) und auf Wunsch eine Erstattung oder Ersatzbeförderung. Bei Gepäckschäden haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen bis rund 1.800 Euro pro Person. Wende dich zuerst direkt an die Fluggesellschaft.
Entschädigung bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:
| Flugstrecke | Entschädigung | Voraussetzung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 Euro | Ankunft 3+ Std. später |
| 1.500 – 3.500 km | 400 Euro | Ankunft 3+ Std. später |
| über 3.500 km | 600 Euro | Ankunft 4+ Std. später |
Kein Geld gibt es nur bei nachgewiesenen außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter, Streiks Dritter oder politischer Instabilität. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu. Wichtig: Die geplante EU-Reform (höhere Verspätungsschwellen) ist Stand Juni 2026 noch nicht beschlossen, es gilt weiterhin das bestehende Recht.
So gehst du Schritt für Schritt vor
- Beweise sichern: Bordkarte, Buchung, Fotos und schriftliche Bestätigung der Verspätung oder des Ausfalls.
- Schriftlich bei der Airline melden und Entschädigung konkret einfordern (mit Frist).
- Reagiert die Fluggesellschaft binnen zwei Monaten nicht, schalte die nationale Durchsetzungsstelle ein (in Deutschland das Luftfahrt-Bundesamt).
- Alternativ über die Online-Streitbeilegung der EU oder einen Fluggastrechte-Dienstleister bzw. Anwalt durchsetzen.
Probleme mit dem Gepäck
Kommt dein Koffer beschädigt, verspätet oder gar nicht an, haftet die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen. Die Höchstgrenze wurde Ende 2024 angehoben und liegt nun bei rund 1.800 Euro (1.519 Sonderziehungsrechte) pro Person. Melde den Schaden sofort am Flughafen am Schalter „Lost & Found“ und lass dir einen Bericht (PIR) ausstellen, sonst riskierst du deinen Anspruch. Wie du Probleme rund um den Koffer vermeidest, liest du in unserem Ratgeber zum Gepäck.
Häufige Fragen
Bekomme ich auch bei einer Pauschalreise eine Entschädigung?
Ja. Die EU-Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob du den Flug einzeln oder über einen Reiseveranstalter gebucht hast. Zusätzlich kannst du gegenüber dem Veranstalter Reisemängel geltend machen.
Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche zu stellen?
In Deutschland verjähren Ansprüche aus der EU-Verordnung 261/2004 nach drei Jahren zum Jahresende. Du kannst also auch ältere Flüge noch einfordern.
Steht mir Entschädigung zu, wenn ich umgebucht werde?
Wirst du wegen Überbuchung nicht befördert, hast du Anspruch auf die volle Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro plus Betreuung. Bei freiwilligem Verzicht auf den Platz handelst du die Leistung direkt mit der Airline aus.
Tipp: Ein früher Check-in und eine gute Sitzplatzwahl erleichtern dir die Reise. Mehr dazu findest du beim Flughafen-Check-in.
Zuletzt fachlich geprüft: Juni 2026. Quelle: EU-Verordnung 261/2004, Montrealer Übereinkommen (ICAO), Luftfahrt-Bundesamt.
