Flug überbucht: Deine Rechte und Entschädigung

Kurzantwort: Wird dir das Boarding wegen Überbuchung verweigert, steht dir nach der EU-Verordnung 261/2004 eine Ausgleichszahlung von 250 bis 600 € zu, plus die Wahl zwischen Ticketerstattung oder Alternativflug und kostenloser Betreuung (Essen, Getränke, ggf. Hotel). Voraussetzung: Du warst rechtzeitig am Gate und der Abflug erfolgte ab einem EU-Flughafen oder mit einer EU-Airline in die EU.

Warum werden Flüge überbucht?

Airlines verkaufen bewusst mehr Tickets, als Sitze vorhanden sind, weil erfahrungsgemäß nicht alle Passagiere erscheinen. Tauchen am Ende doch zu viele auf, kommt es zur sogenannten Nichtbeförderung. Bevor jemandem unfreiwillig das Boarding verweigert wird, muss die Fluggesellschaft zuerst Freiwillige suchen, die gegen eine Gegenleistung auf ihren Platz verzichten.

Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugdistanzAusgleichszahlung
bis 1.500 km250 €
innerhalb EU über 1.500 km / andere Flüge 1.500–3.500 km400 €
über 3.500 km (außerhalb EU)600 €

Bietet dir die Airline einen Alternativflug an, mit dem du dein Ziel nur wenig später erreichst (je nach Distanz 2 bis 4 Stunden), darf sie die Summe um die Hälfte kürzen. Wichtig: Diese Pauschale ist eine echte Entschädigung und nicht mit der Erstattung des Ticketpreises zu verwechseln.

Was du bei Überbuchung tun solltest

  1. Sei pünktlich am Check-in und Gate. Wer zu spät kommt, verliert den Anspruch.
  2. Verzichte nicht vorschnell freiwillig. Lass dir jedes Angebot schriftlich und in Höhe geben.
  3. Verlange die Bestätigung der Nichtbeförderung am Schalter.
  4. Sammle Belege für Essen, Getränke und Hotel, falls die Airline nichts stellt.
  5. Fordere die Ausgleichszahlung schriftlich von der Fluggesellschaft.

Häufige Fragen

Bekomme ich auch bei freiwilligem Verzicht eine Entschädigung?

Wenn du freiwillig auf deinen Platz verzichtest, handelst du die Gegenleistung mit der Airline aus, etwa einen Gutschein oder eine Geldsumme. Den gesetzlichen Pauschalanspruch von 250 bis 600 € hast du nur bei unfreiwilliger Nichtbeförderung.

Gilt das auch für Billigflieger?

Ja. Die Verordnung 261/2004 gilt unabhängig vom Ticketpreis für alle Flüge ab einem EU-Flughafen sowie für Flüge in die EU mit einer in der EU ansässigen Airline.

Kann die Airline die Zahlung verweigern?

Bei einer reinen Überbuchung praktisch nicht, denn sie liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft. Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter entlasten die Airline hier in der Regel nicht.

Tipp: Sichere dir mit einer frühzeitigen Sitzplatzreservierung deinen Platz und informiere dich rechtzeitig über den Ablauf beim Flughafen-Check-in sowie deine Möglichkeiten zur Sitzplatzwahl.

Zuletzt fachlich geprüft: Juni 2026. Quelle: EU-Verordnung 261/2004, Verbraucherzentrale, Luftfahrt-Bundesamt.