Reiserücktritt bei Naturkatastrophen: Deine Rechte

Kurzantwort: Bei einer Pauschalreise kannst du nach § 651h Abs. 3 BGB kostenlos zurücktreten, wenn eine Naturkatastrophe (Waldbrand, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben) dein Reiseziel direkt und zeitnah betrifft. Eine amtliche Reisewarnung ist dafür nicht zwingend nötig, hilft aber als Nachweis. Bei…




