In den letzten Jahren haben Naturereignisse wie Waldbrände, Stürme und Überschwemmungen bedauerlicherweise an Häufigkeit und Intensität zugenommen. In diesem Blogartikel sehen wir uns die Reiserücktrittsmöglichkeiten aufgrund von Naturereignissen und differenzieren dabei zwischen Individual- und Pauschalreisen an. Des Weiteren beleuchten wir die Rolle einer Reiseversicherung und welche Optionen Reisende in solchen Fällen haben.


Individualreisen und Reiserücktrittsmöglichkeiten

Wer ist in der Verantwortung

Bei Individualreisen sind Reisende in der Regel selbst für die Buchung ihrer Unterkunft, Flüge und Aktivitäten verantwortlich. In Fällen, in denen Naturereignisse wie Waldbrände in der Nähe des Reiseziels auftreten, stehen sie vor der Herausforderung, ihre Pläne anzupassen oder möglicherweise ganz abzusagen.

Kann man von der Reise zurücktreten?

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob das Hotel, die Fluglinie oder andere Reiseunternehmen Rücktrittsrechte bei der Buchung eingeräumt haben.

Bei Hotels:

Oftmals gibt es bei Hotels bis kurz vor dem Reiseantritt kostenlose Stornierungsmöglichkeiten. Je nach Plattform oder Hotel können aber auch Stornogebühren anfallen.

Bei Flügen:

Flüge können in der Regel nur storniert werden, wenn der Flughafen nicht angeflogen werden kann, also wenn der Flughafen selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist. Somit ist eine kostenlose Stornierung oftmals nicht möglich.

Kostenlos umbuchen

In vielen Fällen bieten Fluglinien oft bei unvorhergesehen Naturereignissen kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten an. So können Sie vielleicht nicht von der Reise ganz zurück treten, aber zumindest den Reisetermin an einen sichereren Zeitpunkt legen.

Auf was Sie bei der Buchung achten sollten

Flexibel bzw. stornierbar buchen

Bei der Buchung von Flügen, Unterkünften und Aktivitäten sollten Sie darauf achten, ob es kostenlose Stornierungsoptionen gibt. Viele Anbieter bieten flexible Buchungsoptionen an, die es ermöglichen, die Reisepläne ohne zusätzliche Kosten zu ändern oder zu stornieren.

Reiserücktrittsversicherung mit buchen

Eine Reiserücktrittsversicherung kann eine wertvolle Absicherung sein. Wenn Naturereignisse oder unvorhergesehene Ereignisse die Reisepläne beeinflussen und man die Reise stornieren muss, kann die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Kosten abdecken. Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Bedingungen und Möglichkeiten für einen Reiserücktritt von den Buchungsbedingungen der jeweiligen Anbieter und der abgeschlossenen Versicherung abhängen – also Kleingedrucktes bitte immer lesen.


Pauschalreisen und Reiserücktrittsmöglichkeiten

Wer ist in der Verantwortung

Im Gegensatz zur Individualreise umfasst eine Pauschalreise ein gesamtes Paket, das Flüge, Unterkunft und oft auch Aktivitäten beinhaltet. Hier haben Reisende in der Regel mehr Sicherheit, da der Reiseveranstalter eine größere Verantwortung trägt.

Wann kann eine Stornierung möglich sein

In Fällen von Naturereignissen bieten sich Pauschalreisenden folgende Möglichkeiten:

  1. Reisewarnungen: Wenn das Auswärtige Amt oder vergleichbare Behörden vor Reisen in bestimmte Gebiete aufgrund von Naturkatastrophen warnen, haben Pauschalreisende in der Regel das Recht, von der Reise zurückzutreten.
  2. Reisestornierung durch den Veranstalter: Wenn das Naturereignis vor Reisebeginn eintritt und die Pauschalreise nicht durchgeführt werden kann, sollte der Veranstalter verpflichtet sein, die Reise abzusagen und den Reisepreis zu erstatten.
  3. Gefahrensituation: Sollten Sie sich durch den Reise-Antritt in Gefahr begeben (z.B. der Ort steht aktuell unter Flammen) kann eine kostenlose Stornierung auch möglich sein. Reise-Antritt und Gefahrensituation müssen allerdings zeitlich nah beieinander liegen. Auch örtlich muss die Katastrophe mit dem eigentlichen Urlaubsort zusammenfallen. Liegt Ihr Urlaubsort beispielsweise 60km vom Ort des Waldbrandes entfernt, so kann dies als Stornierungsgrund nicht ausreichend sein.

Buchungsbedingungen

Natürlich gibt es auch bei Pauschalreisen Buchungsbedingungen, die meist die Ansprüche in solchen Fällen regeln. Abseits davon kann gegen eine Stornogebühr immer von diesen Reisen zurückgetreten werden, wie hoch die Zahlung ist, das ist in der Regel in den AGBs des Kaufvertrags geregelt. 

Kontakt aufnehmen und Lösung finden

Sollten Sie aufgrund von einem Waldbrand oder anderen Naturereignissen eine gebuchte Reise nicht antreten können, sollten Sie auf keinem Fall einfach die Reise nicht antreten.

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter auf und klären Sie mit diesem die aktuelle Situation. Vielleicht kann er Ihnen eine Reisealternative in einem sicheren Gebiet anbieten. So ist allen geholfen.


Reiseversicherung

Egal ob Individual- oder Pauschalreisen, eine Reiseversicherung kann ein entscheidender Faktor sein, um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern. Je nach Art der Reiseversicherung und den spezifischen Bedingungen können Reisende unter anderem folgende Vorteile haben:

  1. Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten der Stornierung oder Umbuchung der Reise aufgrund von unerwarteten Ereignissen wie Naturkatastrophen ab.
  2. Reiseabbruchversicherung: Diese Versicherung greift, wenn eine Reise aufgrund von Naturereignissen vorzeitig abgebrochen werden muss. Sie deckt die Kosten für die nicht genutzten Reiseleistungen.
  3. Notfallassistance: Reiseversicherungen bieten oft auch Notfallassistance an, die den Reisenden bei Schwierigkeiten im Ausland unterstützt.
Kategorien: TravelUrlaub

Manuel

Manuel Metzler ist CEO der Digitalisierungsagentur DIGITAL LEADER und begeisterter Vielflieger.