Geld für Flug zurück: So holst du dir dein Geld

Kurzantwort: Wurde dein Flug annulliert, hast du Anspruch auf die volle Erstattung des Ticketpreises – plus oft eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro nach EU-Verordnung 261/2004. Hast du den Flug selbst nicht angetreten, bekommst du zumindest Steuern, Flughafen- und Sicherheitsgebühren sowie Kerosinzuschläge zurück. Du hast dafür rund drei Jahre Zeit.

Was bekommst du wann zurück?

SituationDas steht dir zu
Airline annulliert den FlugVoller Ticketpreis zurück oder Ersatzflug; ggf. 250-600 Euro Entschädigung
Flug 3+ Stunden verspätetEntschädigung 250-600 Euro nach Distanz (außer höhere Gewalt)
Du trittst den Flug nicht anSteuern, Gebühren und Zuschläge zurück (Ticketpreis meist nicht)
Überbuchung / NichtbeförderungErstattung plus Entschädigung 250-600 Euro

Entschädigung nach EU 261/2004

Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Voraussetzung ist in der Regel eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Ziel oder eine kurzfristige Annullierung – und es darf kein außergewöhnlicher Umstand wie Sturm, Streik oder Naturkatastrophe vorliegen.

DistanzEntschädigung
bis 1.500 km250 Euro
1.500 bis 3.500 km400 Euro
über 3.500 km600 Euro

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für Flüge in die EU mit einer EU-Airline. Auch das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen und Island sind erfasst.

So holst du dein Geld zurück

  1. Unterlagen sammeln: Buchungscode, Ticket, Bordkarte und die Bestätigung der Airline.
  2. Airline anschreiben: Fordere schriftlich Erstattung bzw. Entschädigung und setze eine Frist. Die Airline sollte innerhalb von zwei Monaten antworten.
  3. Bei Nichtantritt: Verlange ausdrücklich die Rückzahlung von Steuern und Gebühren. Pauschale Bearbeitungsgebühren sind unzulässig.
  4. Keine Antwort? Schalte einen Fluggastrechte-Dienstleister oder das Luftfahrt-Bundesamt ein.

Tipp: Prüfe vor der Buchung deine Tarifoptionen, etwa zur Sitzplatzreservierung und zum Gepäck, denn auch dafür gezahlte Zusatzkosten kannst du bei einem nicht angetretenen Flug oft zurückfordern.

Häufige Fragen

Bekomme ich auch bei einem nicht stornierbaren Tarif Geld zurück?

Ja. Selbst wenn auf dem Ticket „nicht erstattbar“ steht, muss dir die Airline die nutzungsabhängigen Steuern und Gebühren zurückzahlen, weil sie diese bei deinem Fernbleiben nicht abführen muss.

Wie lange habe ich Zeit für meinen Anspruch?

In der Regel drei Jahre. Die Frist läuft bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem der Flug stattfinden sollte.

Lohnt sich ein Fluggastrechte-Portal?

Wenn die Airline mauert, ja. Solche Dienste arbeiten meist erfolgsabhängig und behalten eine Provision ein. Bei klaren Fällen kannst du den Antrag aber auch selbst kostenlos bei der Airline stellen.

Hast du über einen Veranstalter gebucht, gelten teils eigene Regeln: Mehr dazu liest du beim Reiseveranstalter und rund um den Flughafen-Check-in.

Zuletzt fachlich geprüft: Juni 2026. Quelle: EU-Verordnung 261/2004, Luftfahrt-Bundesamt, Verbraucherzentrale.