Sie können Ihren nächsten Flug nicht antreten oder haben eine Flugreise in den letzten Jahren storniert? Kein Problem, denn unabhängig davon, warum Sie Ihren Flug stornieren mussten, haben Sie immer einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung. Der einfachste Weg, um diesen Anspruch geltend zu machen, ist über einen Rechtsdienstleister.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie genau das funktioniert, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen und welche Rechte Sie dabei haben.
Rückerstattung des Flugtickets
Der Flug ist schon lange gebucht, doch dann kommt etwas Unvorhergesehenes dazwischen und Sie können den Flug nicht antreten, sei es weil Sie unerwartet krank geworden sind oder weil Sie den Flug verpasst haben.
Wenn Sie den Flug nicht umbuchen, haben Sie immer noch Anspruch auf eine Rückerstattung des Flugpreises, unabhängig davon, warum Sie nicht fliegen konnten. Sie können den Flug stornieren und einen Teil des Preises zurückbekommen. Diese Rückerstattung ist in Ihren Rechten als Fluggast geregelt.
Den Ticketpreis zurückfordern
Schritt für Schritt Anleitung
1. Rechtsdienstleister einschalten
Ein Rechtsdienstleister kann Ihnen in solchen Fällen oft am einfachsten helfen. Auf diese Weise müssen Sie sich nicht lange mit der Airline herumstreiten und riskieren, am Ende ohne Ergebnis dazustehen. Stattdessen können Sie Ihre Erstattungsforderung an einen Rechtsdienstleister verkaufen, um schneller Ihr Geld zurückzubekommen und sich nicht länger mit Streitereien herumplagen zu müssen.
2. Flugdaten eingeben
Geben Sie alle benötigten Informationen zu Ihrem Flug ein. Dazu gehören der Buchungscode, der Name des Buchenden, die Airline und die Information, wo der Flug gebucht wurde. Nach der Eingabe aller Flugdaten müssen Sie noch Ihre Kontaktdaten angeben und die Flugbuchung abschließen.
3. Angebot für die Flug Rückerstattung erhalten
Nachdem Sie Ihre Flugbuchung eingereicht haben, erhalten Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot. Wenn Sie das Angebot annehmen, wird Ihnen der Betrag für Ihren Flug erstattet und die Rückerstattung ist abgeschlossen.
Bei Flugstornierung gibt es Geld zurück
Egal, ob Sie Ihren nächsten Flug nicht antreten können oder in der Vergangenheit eine Flugreise nicht angetreten haben, Sie haben als Passagier bestimmte Fluggastrechte.
Dabei spielt es keine Rolle, welche Airline Sie gewählt haben und welcher Tarif zum Einsatz kommt. Die von Ihnen im Voraus bezahlten Steuern, Gebühren und personenbezogenen Zuschläge fallen nämlich nur dann an, wenn Sie tatsächlich im Flugzeug sitzen.
Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung.
Flug Rückerstattung – Was wird bezahlt?
Damit Sie sich im Dschungel der verschiedenen Begriffe besser orientieren können, haben wir für Sie wichtige Begriffe und Posten, aus denen sich ein Flugticket zusammensetzt, aufgelistet.
- Ticketpreis (oder auch reine Flugkosten/Basistarif)
Ist der eigentliche Preis, den die Airline für die Beförderung verlangt. - Bearbeitungsgebühr (Servicepauschale)
Sind die Kosten für Ausstellung und Vertrieb eines Flugtickets. Diese Pauschale bekommen Reisebüros anstelle einer Provision. - Steuern und Gebühren
Diese Kosten müssen Airlines an Dritte weiterleiten, wie z. B. an den Flughafen. Dazu gehören Zoll- und Sicherheitsgebühren sowie Steuern, die von bestimmten Ländern erhoben werden. Auch das Gepäckentgelt, das bei Billigairlines nicht im Basispreis enthalten ist, zählt zu den Gebühren. - Transaktionsgebühren
Bezahlen Sie für die Überweisung bei Ihrer Bank. - Treibstoffzuschlag (Kerosinzuschlag)
Diese Kosten werden pro Passagier verrechnet und beziehen sich auf den Treibstoff. Der Treibstoffzuschlag sollte eigentlich im Ticketpreis enthalten sein, da er nicht an Dritte abgegeben wird. Er wird jedoch unter „Steuern und Gebühren“ aufgeführt. - Zuschläge
Hierzu gehören unter anderem personenbezogene Dienstleistungen, wie der Service an Board und die Verpflegung.
Was kostet die Flug Rückerstattung über einen Rechtsdienstleister?
Jeder Rechtsdienstleister verrechnet seine Dienstleistungen unterschiedlich. Eine Möglichkeit der Abrechnung könnte wie folgt aussehen:
Der Angebotsbetrag basiert auf den von Ihnen eingereichten Unterlagen und den damit einhergehenden Informationen. Er wird individuell berechnet und fällt dementsprechend unterschiedlich aus.
Jeder einzelne Fall wird von Reiserechtsexperten individuell geprüft, in Verbindung mit einem speziell für diesen Prozess entwickelten Algorithmus. Es ist nicht möglich, vorab einen Pauschalbetrag zu nennen, da es zu viele verschiedene Faktoren gibt.
Für den Service fallen keine gesonderte Bearbeitungsgebühren an. Der im Rahmen des Angebots genannte Betrag ist auch der Betrag, den Sie als Auszahlung erhalten werden.