Bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten und teilweise auch aus den EU-Mitgliedstaaten müssen Reisende beim Überschreiten der geltenden Freimengen eine Anmeldung beim Zoll durchführen und gegebenenfalls eine Zollgebühr zahlen. Am Flughafen gehen Sie in der Regel erst durch die Passkontrolle, holen dann Ihr Gepäck ab und laufen ganz zum Schluss durch den Zoll. Dort können Sie Ihre Waren anmelden. Vorher sollten Sie natürlich wissen, ob und wann das überhaupt notwendig ist.

Welche Waren müssen angemeldet werden?

Bei der Einreise aus einem Drittstaat, also einem Nicht-EU-Land, müssen Sie alle Waren anmelden, welche die Freimengen überschreiten. Es gelten individuelle Grenzen für verschiedene Waren. Zum Beispiel dürfen Sie nicht mehr als 200 Zigaretten, 16 Liter Bier oder 10 Liter Kraftstoff einführen. Arzneimittel dürfen nur in Mengen mitgeführt werden, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind. Bei anderen Waren liegt eine Warenwertgrenze von 300 Euro vor. Häufig werden Sie diese Freigrenzen nicht überschreiten. Schauen Sie sich Ihr Reisegepäck vor der Abreise trotzdem noch einmal an, denn wenn Sie kontrolliert werden, wird der Zoll genau nachsehen, ob Sie die Freimengen eingehalten haben. Bedenken Sie auch, dass die Einfuhr bestimmter Waren verboten ist. Auch das wird der Zoll überprüfen.

Achtung: Auch Barmittel von über 10.000 Euro sind beim Zoll anzumelden! Dazu gehören nicht nur Banknoten und Münzen, sondern auch Gold und übertragbare Inhaberpapiere wie Schecks und Aktien.

Wie läuft der Zoll am Flughafen ab?

Normalerweise können Sie einfach durch den Zoll am Flughafen durchlaufen. Wenn Sie nichts deklariert haben, wird man Sie nur selten aufhalten. Das bedeutet aber nicht, dass das nicht passieren kann. Hin und wieder werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Wenn dann Waren in Ihrem Gepäck entdeckt werden, die Sie eigentlich hätten anmelden müssen, kann das hohe Bußgelder und sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In weniger schweren Fällen handelt es sich jedoch nur um eine Ordnungswidrigkeit. Das Risiko erwischt zu werden, sollten Sie dennoch nicht eingehen.

Anmeldepflichtige Waren

Wenn Sie an einem Flughafen in Deutschland landen, können Sie am Zoll durch drei Kanäle gehen, die mit den Farben Rot, Grün und Blau gekennzeichnet sind. Falls Sie anmeldepflichtige Waren mit sich führen, müssen Sie durch den roten Kanal gehen. Dort können Sie die Anmeldung entweder mündlich oder schriftlich durchführen. Welches Verfahren gewählt werden muss, ist von den Waren abhängig.

Keine anmeldepflichtigen Waren

Informieren Sie sich vor allem vor der Einreise aus einem Nicht-EU-Land, welche Zollbestimmungen gelten. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie keine anmeldepflichtigen Waren und auch keine Bargeldbeträge über 10.000 Euro einführen, können Sie am Flughafen durch den grünen Kanal gehen. Dort stehen meist ein paar Beamte. Häufig werden Sie von diesen aber einfach durchgewunken.

Anreise aus einem EU-Land

Innerhalb der Europäischen Union gilt im Rahmen der sogenannten Freizügigkeit auch der freie Warenverkehr. Wenn Sie im Urlaub in Spanien, Griechenland oder einem beliebigen anderen EU-Land Waren kaufen und diese zu privaten Zwecken verwenden möchten, ist in der Regel keine Anmeldung beim Zoll notwendig. Dann können Sie einfach durch den blauen Kanal gehen. Es gibt allerdings ein paar Güter, für die Freimengengrenzen festgelegt wurden und die gegebenenfalls angemeldet werden müssen. Das trifft auf Tabakwaren, Kaffee und Alkohol zu. Sie dürfen beispielsweise nicht mehr als 800 Zigaretten oder mehr als 110 Liter Bier zollfrei einführen. Bedenken Sie außerdem, dass Sie eine mündliche Anmeldung beim Zoll vornehmen müssen, wenn Sie mehr als 10.000 Euro aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland einführen und umgekehrt.

Was darf der Zoll am Flughafen kontrollieren?

Kontrollen werden häufig bei den Reisenden durchgeführt, die den Zoll durch den grünen Kanal passieren. Sie erklären damit nämlich, dass Sie nichts zu verzollen haben. Wenn das aber doch der Fall ist, begehen Sie eine Straftat. Es können aber selbstverständlich auch Kontrollen im blauen oder roten Kanal stattfinden. Wenn Sie am Flughafen von Zollbeamten angehalten werden, wird man Sie vermutlich nach Ihren Personalien fragen und ob Sie etwas anzumelden haben. Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Darüber hinaus ist der Zoll auch zur Durchsuchung Ihres Gepäcks und Ihrer Person berechtigt. Gerade letzteres darf aber nicht willkürlich erfolgen, sondern nur bei einem entsprechenden Verdacht. Darüber hinaus muss die Durchsuchung an einem dafür geeigneten Ort und nicht vor den Augen der anderen Reisenden, durchgeführt werden

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Welche Strafen drohen, wenn ich etwas nicht anmelde?

Sowohl das Nichtanmelden als auch die falsche Deklaration können schwere Folgen haben:

  • Es drohen Bußgelder, deren Höhe stark variieren kann. Bei mitgeführtem Bargeld werden häufig 25 Prozent des Geldwertes gefordert.
  • Bei Vorsatz kann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Je nach Schwere der Tat drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
  • Wenn Verdacht auf Geldwäsche besteht, hat der Zoll das Recht, Barmittel und Gold zu beschlagnahmen.

So bereiten Sie sich vor

Wenn Sie wissen, dass Sie Waren oder Barmittel anmelden müssen, sollten Sie das wahrheitsgemäß tun und zusätzlich alle Belege über den Kauf und die Herkunft aufbewahren. Das ist besonders wichtig, damit man Ihnen keine Geldwäsche vorwirft.


Manuel

Manuel Metzler ist CEO der Digitalisierungsagentur DIGITAL LEADER und begeisterter Vielflieger.