Das steht Ihnen zu
Als Passagier haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung, wenn es zu Problemen auf Ihrer Flugreise kommt. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht.
Mein Flug wurde gestrichen
Ihre Entschädigung bei gestrichenen (annullierten) Flügen
Bei einer Flugannullierung (eine Stornierung durch den Fluggast ist keine Annullierung) oder einem Flugausfall besteht die Möglichkeit, wahlweise folgende Ansprüche geltend zu machen:
- Erstattung des Flugtickets
- Rückflug zum ersten Abflugort zum ehestmöglichen Zeitpunkt
- alternative Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- alternative Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt (je nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze)
Mein Flug hatte Verspätung
Ihre Rechte und Ansprüche bei verspäteten Flügen
Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie kostenlose Verpflegung und Erfrischungen, sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln. Erhalten Sie keine Betreuungsleistungen und es fallen Ihnen Ausgaben, sollten Sie die Rechnungen und Belege aufbewahren und anschließend zur Kostenerstattung bei der Fluglinie einreichen.
Die Gewährung von zusätzlichen Betreuungsleistungen wie Hotelunterbringung und Transfer zwischen Flughafen und Hotel bei Abflugverspätungen hängt von den individuellen Umständen ab und muss in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.
Ihre Entschädigung bei verspäteten Flügen
In einigen Fällen können auch Anspruch auf eine Entschädigung entstehen. Diese ist abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft muss aber immer für die Verspätung verantwortlich sein.
Verspätung länger als 3 Stunden:
Wenn Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Entfernung | Entschädigung in € | |
Bis zu 1500 km | 250,00 | |
Über 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 km und 3500 km bei anderen Flügen | 400,00 | |
Über 3500 km | 600,00 |
Verspätung länger als 5 Stunden:
Hat Ihr Flug beim Abflug mindestens fünf Stunden Verspätung, muss Ihnen die Airline unter Umständen den Preis Ihres Flugscheins erstatten sowie eine Entschädigung bezahlen.
Fluglinie bietet Alternativflug
Je nach Ankunftszeit des Alternativfluges und der Entfernung kann die Entschädigung um die Hälfte gekürzt werden, sofern die Fluglinie eine Alternative anbietet.
Anschlussflug aufgrund Verspätung verpasst
Wenn die Verspätung länger als 5 Stunden beträgt und Sie deshalb einen einen Anschlussflug verpassen, erhalten Sie eine Entschädigung sowie einen Rückflug zum Startflughafen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund von Sicherheitskontrollverspätungen oder Nichtbeachtung der Einstiegszeit am Transferflughafen verpassen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Mein Flug wurde überbucht
Ihre Rechte und Ansprüche bei überbuchten Flügen
Wenn Ihr Flug überbucht ist, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie kostenlose Verpflegung und Erfrischungen, sowie Zugang zu Kommunikationsmitteln. Falls Ihnen keine Unterstützung angeboten wird und Sie Ihre Verpflegung, Erfrischungen oder andere Auslagen aus eigener Tasche bezahlt haben, sollten Ihnen diese Kosten von der Fluggesellschaft erstattet werden, sofern sie notwendig, angemessen und vertretbar waren. Es ist ratsam, alle Quittungen aufzubewahren, um dies zu dokumentieren.
Die Gewährung von zusätzlichen Betreuungsleistungen wie Hotelunterbringung und Transfer zwischen Flughafen und Hotel bei Abflugverspätungen hängt von den individuellen Umständen ab und muss in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen.
Mehr zum Thema „Flug überbucht“ finden Sie in unserem diesbezüglichem Artikel.
Ihre Entschädigung bei überbuchten Flügen
In einigen Fällen können auch Anspruch auf eine Entschädigung entstehen. Diese ist abhängig von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Die Fluggesellschaft muss aber immer für die Verspätung verantwortlich sein.
Verspätung länger als 3 Stunden:
Wenn Sie Ihren Zielort mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.
Entfernung | Entschädigung in € | |
Bis zu 1500 km | 250,00 | |
Über 1500 km innerhalb der EU und zwischen 1500 km und 3500 km bei anderen Flügen | 400,00 | |
Über 3500 km | 600,00 |
Verspätung länger als 5 Stunden:
Hat Ihr Flug beim Abflug mindestens fünf Stunden Verspätung, muss Ihnen die Airline unter Umständen den Preis Ihres Flugscheins erstatten sowie eine Entschädigung bezahlen.
Fluglinie bietet Alternativflug
Je nach Ankunftszeit des Alternativfluges und der Entfernung kann die Entschädigung um die Hälfte gekürzt werden, sofern die Fluglinie eine Alternative anbietet.
Mein Gepäck kam zu spät an
Ihre Rechte bei „zu späten“ Gepäck
Ein Gepäck gilt dann als „zu spät“, wenn es Ihnen nicht nach dem Flug ausgehändigt werden kann aber Ihnen noch vor dem 21 Tag nach der Landung übergeben wird.
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck „zu spät“ ankam, ist die Fluggesellschaft haftbar und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung bis zu einem Betrag von bis zu ca. 1385 Euro. Wenn sich zwei Passagiere einen Koffer teilen, gilt die Haftungshöchstgrenze für beide bis zu ca. 1.600 Euro.
Ihre Entschädigung bei zu späten Gepäck
Im Falle von Gepäckverspätung beträgt der Schadensersatz unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal etwa 1.385 Euro pro Person. Wenn sich zwei Passagiere einen Koffer teilen, gilt die Haftungshöchstgrenze für beide bis zu ca. 1.600 Euro
Sollten Sie im Zuge der Gepäckverspätung Ersatzkäufe durchführen müssen (z.B. Unterwäsche, Hygieneartikel, Kleidung ), so sind Ihnen die Kosten für Ersatzkäufe bis zum oben genannten Betrag zu erstatten zu erstatten.
Bewahren Sie deshalb die Rechnungen für die Ersatzkäufe auf, damit Sie diese anschließend bei der Fluglinie einreichen können.
Was ist wichtig
Der Verlust Ihres Gepäcks durch die Fluglinie (auch wenn es nur unterwegs hängen geblieben ist oder zu spät ankommt) sollten Sie frühmöglichst melden. Melden Sie sich am besten nach der Landung direkt am Flughafen beim Lost & Found-Schalter oder direkt beim Schalter der Fluglinie. Weisen Sie den Gepäck-Sticker, der beim Check-in auf Ihre Bordkarte geklebt wurde, vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Verlust zusätzlich Website der Fluggesellschaft zu melden.
Mein Gepäck ging verloren
Ihre Rechte bei verloren Gepäck
Gepäck gilt erst nach 21 Tagen nach der Landung und somit des Verschwindens offiziell als verloren.
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck verloren ging, ist die Fluggesellschaft haftbar und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Ihre Entschädigung bei verloren Gepäck
Im Falle von Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung oder Gepäckverlust beträgt der Schadensersatz unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal etwa 1.385 Euro pro Person. Wenn sich zwei Passagiere einen Koffer teilen, gilt die Haftungshöchstgrenze für beide bis zu ca. 1.600 Euro
Bei Verlust des Gepäcks sind die Kosten für Ersatzkäufe zu erstatten und es wird ein Ersatz für den Zeitwert des Koffers und seines Inhalts angeboten.
Wenn Sie Ersatzkäufe für das verloren gegangene Gepäck tätigen, bewahren Sie die Rechnungen auf. Diese Rechnungen können Sie anschließen bei der Fluggesellschaft zur Begleichung einreichen.
Was ist wichtig
Der Verlust Ihres Gepäcks durch die Fluglinie sollten Sie frühmöglichst melden. Melden Sie sich am besten nach der Landung direkt am Flughafen beim Lost & Found-Schalter oder direkt beim Schalter der Fluglinie. Weisen Sie den Gepäck-Sticker, der beim Check-in auf Ihre Bordkarte geklebt wurde, vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Verlust zusätzlich Website der Fluggesellschaft zu melden.
Mein Gepäck wurde beschädigt
Ihre Rechte bei beschädigtem Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck durch die Fluglinie beschädigt wurde, ist die Fluggesellschaft haftbar und Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung.
Ihre Entschädigung bei beschädigtem Gepäck
Im Falle von Gepäckbeschädigung beträgt der Schadensersatz unabhängig von der Anzahl der Gepäckstücke maximal etwa 1.385 Euro pro Person.
Was ist wichtig
Die Beschädigung Ihres Gepäcks durch die Fluglinie muss ehemöglichst bekannt gegeben werden. Dokumentieren Sie am besten den Schaden mit Fotos und setzen Sie die Airline über das Problem in Kenntnis. Die meisten Airlines bieten dazu Onlineformulare an.
Wie fordere im mein Recht ein?
1. Beschwerdeformular bei der Fluglinie
Der erste Ansprechpartner für die Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte ist immer die Fluggesellschaft. Setzen Sie sich deshalb telefonisch oder mittels Onlineformular mit der Airline in Verbindung.
Zu den Beschwerdeformularen einzelner Fluglinien
Unten finden Sie den Link zu den Bewschwerdeformularen der wichtigsten Fluglininen:
2. Nationale Behörde
Erhalten Sie binnen zwei Monaten keine oder keine zufriedenstellende Antwort so können Sie ich an die jeweilige nationale Behörde des Landes richten in der der Vorfall stattfand. Über den folgenden Link finden Sie die Kontaktadressen der einzelnen Ländern.
3. Streitbeilegungsstellen
Wenn Sie Ihren Flugschein online gekauft haben, können Sie Ihre Beschwerde bei der Plattform zur Online-Streitbeilegung einreichen.
4. Rechtsweg einschlagen
Sollte das alles nichts geholfen haben, bleibt Ihnen leider nichts anderes als über als den Rechtsweg einzuschlagen und vor Gericht zu ziehen.
Grundlagen für Flugrechte
Neben der Fluggastrechte-Verordnung der EU gibt es auch internationale Abkommen, wie das Übereinkommen von Montreal und das Warschauer Abkommen, die die Rechte von Fluggästen auf internationalen Flügen regeln.
Diese Abkommen können von Land zu Land unterschiedlich sein und zusätzliche Rechte und Schutzbestimmungen bieten. Um diese Thematik zu vereinfachen, wurde dieser Artikel für die größtmögliche Breite an Bestimmungen zusammengestellt. Aus diesem Grund kann es aber auch sein, dass in einzelnen Fällen diese Angaben zum Flugrecht nicht zutreffend sind oder andere Bestimmungen oder Regelungen gelten. Informieren Sie sich deshalb bitte immer noch zusätzlich bei anderen Quellen.
Weitere Quellen, die wir empfehlen: anwalt.org – Fluggastrechte